Rügen und Mee(h)r

Neues und Interessantes aus dem Ostseeraum und Meck-Pomm

Archiv: Montag, 1. März 2010

Tödliches Risiko fordert immer wieder Tote und Verletzte – Leiter der Polizeidirektion Schwerin: “Fahrzeugführer müssen sich Gefahren bewusster machen”

Schwerin – 13 Punkte in Flensburg, 350 Euro Bußgeld sowie ein dreimonatiges Fahrverbot sind die Bilanz eines Autofahrers, der zwischen Ludwigslust und Schwerin trotz Gegenverkehrs mehrfach in halsbrecherischer Art und Weise überholte, mit über 200 km/h über die Bundesstraße raste und andere Autofahrer bedrängte. Dabei hatte der BWM- Fahrer noch Glück, denn eine Videowagenbesatzung der Polizei machte dem gefährlichen Treiben vorzeitig ein Ende. Eine 45-jährige Autofahrerin aus der Region Ludwigslust unterschätzte die Gefahr und bezahlte dafür mit ihrem Leben. Bei einem Überholvorgang prallte die Frau in ihrem Wagen mit einem im Gegenverkehr befindlichen Kleinbus zusammen. Dabei wurden auch die Insassen des Kleinbusses zum Teil schwer verletzt.

Polizeiliche Kontrollen zur Verhinderung solcher Unfälle sind ein probates Mittel und demzufolge notwendig. “Entscheidend ist jedoch die Erkenntnis und die Einsicht, dass riskantes Überholen an unübersichtlichen Stellen und bei Gegenverkehr die Fahrt in den Tod bedeuten könnte”, so Knut Abramowski, Leiter der Polizeidirektion Schwerin. Nicht zuletzt ist in solchen Situationen auch immer das Leben anderer Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdet.

Die Polizei setzt bei den themenorientierten Kontrollen in diesem Monat vorrangig auf vorbeugende Aspekte, um nochmals die Gefährlichkeit von riskanten Überholmanövern und Abstandsverstößen zu verdeutlichen. Beispielsweise sollen die Fahrzeugführer anhand von Fotos und Filmen, die Folgen schwerer Verkehrsunfälle zeigen, wachgerüttelt werden. “Ziel dieser Aktionen ist es, den Fahrzeugführern die Gefahren, die oft durch Leichtsinn und Übermut hervorgerufen werden, bewusster zu machen. Das funktioniert in erster Linie über Aufklärung, da es sich in den Köpfen der Kraftfahrer festsetzen muss.”, ist sich der Leitende Polizeidirektor sicher. Parallel dazu kündigt die Polizeidirektion Schwerin verstärkte Kontrollen, insbesondere auf bekannten Risikostrecken, an. Auch die Videowagenbesatzungen der Polizei kommen zur Unterbindung von Überhol- und Abstandsverstößen zum Einsatz. Zusätzlich wird die Polizei auf den Bundesautobahnen den Schwer- und Güterfernverkehr kontrollieren. Allein zur Auftaktkontrolle am 03. März werden etwa 90 Beamte zum Einsatz kommen.

r-u-m am Montag, 1. März 2010 | Abgelegt unter: Polizeiberichte | RSS 2.0 | TB | Keine Kommentare

Grimmen – Insgesamt vier Anzeigen hat sich ein Mann aus einem Dorf bei Grimmen am 27.02.10 eingehandelt. Zwei wegen Trunkenheit im Verkehr und zwei wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Ausgangspunkt dieser Geschichte war ein in einer Schneewehe festgefahrenes Auto. Die Beamten fanden den Passat unverschlossen vor, der Zündschlüssel steckte. Der wenige 100 Meter weg wohnende Halter war betrunken, als er den Beamten die Tür öffnete. Er gab zu gefahren zu sein. Ein Atemalkoholtest erbrachte bei ihm einen Wert von 1,23 Promille. Da der 30-Jährige angab erst nach dem Vorfall getrunken zu haben veranlassten die Polizisten eine doppelte Blutentnahme.

Der Mann legte einen Führerschein vor, obwohl für ihn ein behördlicher Entzug der Fahrerlaubnis bestand. Das Dokument war im März 2006 als Verlust gemeldet worden. Kurz vor 14.00 Uhr wurde der Unbelehrbare mit seinem Passat in Grimmen gestoppt. Hier stellten die Beamten einen Atemalkoholwert von 0,92 Promille fest. Zur Unterbindung weiterer Fahrten wurde der Zündschlüssel, mitsamt Zweitschlüssel, beschlagnahmt.

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Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern nutzen immer mehr Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit der elektronischen Steuererklärung. Knapp 148.000 Einkommensteuererklärungen haben die Finanzämter des Landes auf diesem Weg im Jahr 2009 erhalten. Das sind 18 % mehr als im Vorjahr. Fast jeder Dritte nutzt damit inzwischen ELSTER, also die ELektronische STeuerERklärung.

Viele Anwender verwenden hierfür “ElsterFormular” das kostenfreie PC-Programm der Finanzverwaltung. Ab sofort ist es als CD-ROM in der neuen Version für das Veranlagungsjahr 2009 in allen Finanzämtern des Landes und im Finanzministerium erhältlich. Als Download steht das Programm auch im Internet unter www.elster.de zur Verfügung.

Bei ELSTER gibt der Bürger seine steuerlichen Daten in den Computer ein und übermittelt die Erklärung über das Internet an sein Finanzamt. Die Sicherheit bei der Datenübermittlung ist durch ein spezielles Verschlüsselungsverfahren gewährleistet, das dem aktuellen Stand der Technik entspricht.

Finanzministerin Heike Polzin: “Mit ELSTER sparen alle Beteiligten nicht nur Zeit und Papier: Das Programm überprüft auch automatisch die eingetragenen Daten auf Schlüssigkeit, so dass Eingabefehler vermieden werden. Und das Beste ist: Die mit ELSTER übermittelten elektronischen Einkommensteuererklärungen werden bevorzugt bearbeitet, so dass die ELSTER-Nutzer mit einem sehr schnellen Steuerbescheid rechnen können.”

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Schwerin – Ab April wird in der Abfallwirtschaft das elektronische Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle zur Pflicht. “Abfallerzeuger, bei denen mehr als 20 Tonnen gefährliche Abfälle einer Abfallart pro Jahr anfallen, Beförderer und Einsammler gefährlicher Abfälle sowie alle Abfallentsorger müssen die Entsorgungsnachweise dann in elektronischer Form führen”, sagte Wirtschaftsminister Jürgen Seidel am Montag.

Alle Betroffenen müssen dann statt der bisherigen Entsorgungsnachweise und Begleitscheine in Papierform diese in elektronischer Form führen. Die elektronischen Formulare sind identisch mit den bisherigen Papierformularen. Sie werden am PC ausgefüllt und elektronisch versendet. An Stelle der handschriftlichen Unterschrift auf den Papierformularen tritt die elektronische Signatur.

In Mecklenburg-Vorpommern sind insgesamt 750 Unternehmen von dieser Umstellung auf das elektronische Nachweisverfahren betroffen. Bisher hat jedoch erst ein Fünftel den für die Teilnahme notwendigen Registrierungsantrag gestellt. “Es ist also für alle Übrigen höchste Zeit sich vorzubereiten und die Voraussetzungen für die Durchführung der elektronischen Nachweisführung in ihren Unternehmen zu schaffen”, sagte Seidel.

Voraussetzung für eine Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren sind ein PC mit Internetanschluss, eine personengebundene Signaturkarte und ein Kartenlesegerät. Außerdem muss ein Registrierungsantrag über die Zentrale Koordinierungsstelle Abfall der Länder (ZKS-Abfall) gestellt werden. Dadurch kann ein elektronisches Postfach bei der ZKS-Abfall eingerichtet werden, über welches die Nachweiserklärungen gesendet und empfangen werden.

Die ZKS-Abfall fungiert dabei als “technische Datendrehscheibe”, die alle Nachweisdaten bundesweit entgegen nimmt und an die Beteiligten verteilt.

Der Registrierungsantrag kann über das Internet unter der Adresse www.zks-abfall.de gestellt werden. Dort stehen auch detaillierte Informationen zu Fragen rund um das elektronische Nachweisverfahren zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie sowie den Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur.

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